Unfallversicherung

Unfälle passieren schnell und unerwartet

Oft sind längere Aufenthalte im Krankenhaus oder Invalidität die Folge von Unfällen. Sichern Sie sich daher gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls ab.

Ihre Vorteile bei uns:

  • KEINE Gesundheitsfragen und KEINE Vorversicherer-/ Vorschadenabfrage
  • Hohes Eintrittsalter für Gefahrengruppe A & B von 74 Jahren, Kinder 17 Jahre
  • Nach Vollendung des 67. Lebensjahres Umstellung in den Seniorentarif (ohne Progression)
  • Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz durch Umstellung nach Vollendung des 75. Lebensjahres in den Einzelunfall-Tarif für Senioren
  • Weltweiter Rundumschutz 24h
  • Kostenloser vorläufiger Versicherungsschutz bis zu 60 Tage
  • Bergungs- und Rettungskosten beitragsfrei bis 100.000 EUR
  • Genesungsgeld ohne fallende Staffelung für bis zu 750 Tage
  • Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 5 Jahre, Verdoppelung im Ausland Rooming-in, Komageld Verbesserte Gliedertaxe (sofern mitversichert)
  • Auswahl der Progression bis 500 für hohen Kapitalbedarf bei Schwerinvalidität
  • Einmalzahlungen bei den schweren Erkrankungen
  • Kosten für kosmetische Operationen inkl. Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
  • Beitragsfreie Vorsorge-Unfallversicherung für hinzukommende Familienmitglieder
  • Versicherungsschutz besteht für durch Zeckenbiss übertragene FSME & Borreliose
  • Versehentliche Obliegenheitsverletzung (weder vorsätzlich noch grob fahrlässig)
  • Der Unfalltod ist uns innerhalb von 21 Tagen nach Kenntnisnahme zu melden

Einzelheiten zur Unfallversicherung

Viele Unfällen enden glücklicherweise ohne bleibende Gesundheitsschäden. Dennoch kann es passieren, dass sich Betroffene schwer verletzen und dann ihren Beruf und ihre Freizeitgewohnheiten nicht mehr ausüben können. Die meisten Unfälle ereignen sich nach wie vor in der Freizeit, in der kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Die private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen und die entstehenden Einbüßen beim Einkommen ausgleichen.
Damit ein Unfall auch für die Versicherung als Unfall gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur dann wird von den Versicherern eine entsprechende finanzielle Entschädigung geleistet. Das bedeutet:
  • Ein Unfall muss plötzlich passieren.
  • Ein Unfall ist nicht beabsichtigt.
  • Ein Unfall ist ein von außen einwirkendes Ereignis.
  • Die Schädigung durch den Unfall stellt eine direkte Beeinträchtigung der Gesundheit dar.
Jede Person kann direkt ab der Geburt versichert werden. Personen aller Altersgruppen können sich vor den finanziellen Einbußen durch einen Unfall schützen. Da alle Menschen gewissen Gefahren ausgesetzt sind und einen Unfall erleiden können, können sich nahezu alle Personen versichern.
Die private Unfallversicherung gilt in den meisten Fällen weltweit und rund um die Uhr. Unfälle in der Freizeit werden ebenso erfasst, wie Unfälle während der Arbeitszeit.
Der zentrale Bestandteil einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese ist immer eingeschlossen. Doch es gibt noch weitere individuelle Leistungen:
  • Todesfall
  • Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationskosten
  • Unfälle, die dem Versicherten während der Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen.
  • Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht.
  • Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen passieren. Hierzu können z.B. epileptische Anfälle, aber auch Trunkenheit gehören.
  • Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich ein Luftfahrzeug nutzt
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen) sind oftmals nicht versichert.
  • Gesundheitsschäden, welche durch Eingriffe oder Maßnahmen entstehen, die von der versicherte Person selbst oder im Auftrag an ihrem Körper vorgenommen werden